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   VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12   

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VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12 (https://dejure.org/2013,33818)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.02.2013 - 1 B 1191/12 (https://dejure.org/2013,33818)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - 1 B 1191/12 (https://dejure.org/2013,33818)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12
    Durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen ist die Antragstellerin nicht in ihrem von Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - DVBl 1989, 1247, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl 2002, 1633 f. und Beschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 - NVwZ 2012, 368 ff.; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1992 - P.St. 1126 - NVwZ-RR 1993, 201 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 mit weiteren Nachweisen).

    Ein Auswahlfehler liegt auch dann vor, wenn dem ausgewählten Mitbewerber bereits die Eignung für die zu besetzende Stelle fehlt (BVerfG, Beschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 - NVwZ 2012, 368 ff.).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in diesem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreien Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, a. a. O., vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 und vom 20. September 2007 - 2 BvR 1586/07 - ZBR 2008, 167; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 - und vom 18. Februar 2010 - 1 B 41/10 -).

    Da die Begründung der Auswahlentscheidung der Selbstkontrolle des Dienstherrn, der Nachvollziehbarkeit und der Möglichkeit der Akzeptanz seitens der übergangenen Bewerber/innen und der gerichtlichen Überprüfung dient, ist es gem. Art. 33 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG geboten, dass die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich dokumentiert werden (BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - ZBR 2008, 169 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 17. Juni 1997 - 1 TG 2183/97 - ZTR 1997, 526 ff).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12
    Durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen ist die Antragstellerin nicht in ihrem von Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - DVBl 1989, 1247, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl 2002, 1633 f. und Beschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 - NVwZ 2012, 368 ff.; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1992 - P.St. 1126 - NVwZ-RR 1993, 201 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 mit weiteren Nachweisen).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in diesem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreien Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, a. a. O., vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 und vom 20. September 2007 - 2 BvR 1586/07 - ZBR 2008, 167; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 - und vom 18. Februar 2010 - 1 B 41/10 -).

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12
    Durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen ist die Antragstellerin nicht in ihrem von Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - DVBl 1989, 1247, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl 2002, 1633 f. und Beschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 - NVwZ 2012, 368 ff.; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1992 - P.St. 1126 - NVwZ-RR 1993, 201 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12
    Für den gebotenen aktuellen Eignungs- und Leistungsvergleich kam es auf den Inhalt der Beurteilung vom 25. Juli 2008 nicht an, da Antragstellerin und Beigeladener in ihren aktuellen Beurteilungen keine gleichwertigen Eignungsurteile erhalten haben und ein Eignungsgleichstand sich auch nicht bei einem Vergleich der Feststellungen zu den einzelnen Merkmalen des Anforderungsprofils ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 - NVwZ 2003, 1398 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 1 B 203/10 -).
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07

    Zur Möglichkeit, einen Bewerbungsverfahrensanspruch in einem beamtenrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in diesem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreien Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, a. a. O., vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 und vom 20. September 2007 - 2 BvR 1586/07 - ZBR 2008, 167; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 - und vom 18. Februar 2010 - 1 B 41/10 -).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in diesem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreien Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, a. a. O., vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 und vom 20. September 2007 - 2 BvR 1586/07 - ZBR 2008, 167; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 - und vom 18. Februar 2010 - 1 B 41/10 -).
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

    Auszug aus VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in diesem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreien Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, a. a. O., vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 und vom 20. September 2007 - 2 BvR 1586/07 - ZBR 2008, 167; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 - und vom 18. Februar 2010 - 1 B 41/10 -).
  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12
    Ein Vorgesetzter ist auch nicht allein deshalb wegen Voreingenommenheit an der Beurteilung gehindert, weil es zwischen ihm und dem Beurteilten schon einmal Streitigkeiten gegeben hat, es sei denn, dass es hierdurch zu einer nachhaltigen, fortwirkenden Störung des zwischenmenschlichen Verhältnisses gekommen ist (BVerfG, Beschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 - ZBR 2003 31 ff.; BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 36.86 - NVwZ 1988, 66 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 14. Oktober 1992 - 1 TH 1421/92 - juris).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 36.86

    Dienstliche Beurteilung - Beurteiler - Beurteilter - Befangenheit

    Auszug aus VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12
    Ein Vorgesetzter ist auch nicht allein deshalb wegen Voreingenommenheit an der Beurteilung gehindert, weil es zwischen ihm und dem Beurteilten schon einmal Streitigkeiten gegeben hat, es sei denn, dass es hierdurch zu einer nachhaltigen, fortwirkenden Störung des zwischenmenschlichen Verhältnisses gekommen ist (BVerfG, Beschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 - ZBR 2003 31 ff.; BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 36.86 - NVwZ 1988, 66 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 14. Oktober 1992 - 1 TH 1421/92 - juris).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

  • VGH Hessen, 04.09.2007 - 1 TG 1208/07

    Einstweiliger Rechtsschutz im Bewerbungsverfahren

  • VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97

    Einstweilige Anordnung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit - zum

  • VGH Hessen, 30.04.2012 - 1 B 679/12
  • BVerwG, 13.12.1985 - 2 CB 2.85

    Mitbestimmung des Personalrats über Beurteilungsrichtlinien - Beschwerde gegen

  • VGH Hessen, 14.10.1992 - 1 TH 1421/92

    Entlassung einer Probebeamtin im Schuldienst wegen Nichtbewährung; Unterzeichnung

  • VG Lüneburg, 13.01.2011 - 1 B 41/10

    Verweisung einer Beamtenklage an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht

  • VGH Hessen, 05.09.2000 - 1 TG 2709/00
  • VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
    Ebenso baut die zukunftsorientierte Einschätzung der Eignung der Bewerber für das angestrebte Amt notwendigerweise auf den Eignungsfeststellungen bezüglich des innegehabten Amtes auf, da Erfahrungswerte für das angestrebte Amt noch nicht vorhanden sein können (Beschluss des Senats vom 15. Februar 2013, -1 B 1191/12-, juris, Rn. 12).

    Zwar hat der Senat in seinem Beschluss vom 15. Februar 2013 (a.a.O., Rn. 42) ausgeführt, die aktuelle Beurteilung (aus dem Jahr 2011) sei inhaltlich besser als die frühere Beurteilung (aus dem Jahr 2008), und zwar auch im Gesamturteil, da sich die Beurteilung aus dem Jahr 2008 auf das seinerzeit angestrebte Amt der Vizepräsidentin des Landgerichts X... (R2 mit Zulage) bezogen habe, bei dem der Maßstab für die Anforderungen gegenüber demjenigen für das im Jahr 2011 angestrebte Amt der Präsidentin des Amtsgerichts C... (R3) deutlich niedriger liege.

    Mangelnde Objektivität und Voreingenommenheit gegenüber dem zu beurteilenden Richter sind also aus der Sicht eines objektiven Dritten festzustellen (Beschluss des Senats vom 15. Februar 2013, - 1 B 1191/12 -, a.a.O., Rn. 41).

    Die aktuelle Beurteilung führt inhaltlich die vorherigen Beurteilungen fort, die der Senat bereits in früheren Eilverfahren im Hinblick auf eine Voreingenommenheit des Beurteilers nicht beanstandet hat (siehe insbesondere Beschluss vom 15. Februar 2013, - 1 B 1191/12 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von

    Die unterschiedliche Länge hebt die Vergleichbarkeit der Beurteilungen solange nicht auf, wie ein Qualifikationsvergleich nach dem Bestenauslesegrundsatz ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers möglich bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, LS 5 und Rn. 59, juris; vgl. auch Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. November 2017 - 2 EO 524/17 -, Rn. 9, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 1 B 1191/12 -, Rn. 37, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 -, Rn. 11, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 -, Rn. 8, juris).
  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich grundsätzlich darauf zu beschränken, ob der Beurteiler vorhandene Beurteilungsrichtlinien des Dienstherrn beachtet, gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, [...]; st. Rspr. des Senats, vgl., Beschlüsse vom 19. Dezember 2005 - 1 TG 3056/05 -, vom 15. Februar 2013 - 1 B 1191/12 -, [...]).
  • OVG Thüringen, 28.11.2017 - 2 EO 524/17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförferungstelle als

    Die unterschiedliche Länge von Beurteilungszeiträumen schließt die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen nicht aus, solange auf der Grundlage dieser Beurteilungen ein Qualifikationsvergleich nach dem Bestenauslesegrundsatz ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers möglich bleibt (vgl. Beschlüsse des Senats, ebenda; s. a. BVerfG, 2. Senat, 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - NVwZ 2017, 13; HessVGH, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 1 B 1191/12 - juris; OVG RP, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 - NVwZ-RR 2014, 809).
  • VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1511/15
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgegenüber darauf zu beschränken, ob der Beurteiler gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, juris, Rn. 18; Senat, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 1 B 1191/12 -, juris, Rn. 6, st. Rspr. des Senats).
  • VGH Hessen, 17.03.2020 - 1 B 835/19

    Dienstliche Beurteilung und ehrenamtliche Tätigkeit eines Beamten

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgemäß darauf zu beschränken, ob der Beurteiler gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, juris Rn. 18; Senatsbeschluss vom 15. Februar 2013 - 1 B 1191/12 -, juris Rn. 6 - st. Rspr. des Senats).
  • VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288

    Konkurrentenverfahren um die Stelle der Leitung des gerichtsärztlichen Dienstes

    Zwar kann eine dienstliche Beurteilung fehlerhaft sein, wenn ein befangener oder voreingenommener Vorgesetzter beurteilt oder Feststellungen und Bewertungen eines befangenen oder voreingenommenen Vorgesetzten bzw. Mitarbeiters ungeprüft der Beurteilung zugrunde legt, statt sich mit der gebotenen Sorgfalt ein Bild davon zu machen, ob und inwieweit die Stellungnahme bzw. der Beurteilungsbeitrag zutrifft (vgl. Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2015, S. 215; Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 6. Aufl. 2016, S. 233 unter Hinweis auf BVerwG, B.v 26.2.2004 - 2 B 41/03 - juris; Hess. VGH, B.v. 15.2.2013 - 1 B 1191/12 - juris Rn. 41).
  • VGH Hessen, 10.08.2021 - 1 B 937/20

    Auswahlentscheidung bei Bewerbern aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen der

    Die Eignungsprognose für das angestrebte Amt ist anhand der Einzelmerkmale des Anforderungsprofils aus dem Leistungs- und Befähigungsbild in den dienstlichen Beurteilungen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2013 - 1 B 1191/12 -, juris) herzuleiten.
  • VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1514/15
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgegenüber darauf zu beschränken, ob der Beurteiler gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, juris, Rn. 18; Senat, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 1 B 1191/12 -, juris, Rn. 6, st. Rspr. des Senats).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2022 - 4 S 33.22

    Konkurrentenstreit; Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht; dienstliche

    Eine dienstliche Beurteilung kann zwar fehlerhaft sein, wenn ein befangener oder voreingenommener Vorgesetzter beurteilt oder Feststellungen und Bewertungen eines befangenen oder voreingenommenen Vorgesetzten bzw. Mitarbeiters ungeprüft der Beurteilung zugrunde legt, statt sich mit der gebotenen Sorgfalt ein Bild davon zu machen, ob und inwieweit die Stellungnahme bzw. der Beurteilungsbeitrag zutrifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1979 - 1 WB 105.78 - juris Ls. 1 und Rn. 21; VGH Kassel, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 1 B 1191/12 - juris Rn. 41; OVG Koblenz, Urteil vom 24. August 2020 - 2 A 10197/19.OVG - juris Rn. 44; VGH München, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 3 CE 17.2188 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 08.01.2018 - 3 CE 17.2188

    Vergabe eines Dienstpostens bei erneuter Auswahlentscheidung - Einwand

  • VG Karlsruhe, 25.07.2023 - 12 K 3108/22

    Dienstliche Beurteilung eines Sozialrichter; Auslassungen der Widergabe eines

  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 3 ZB 16.1813

    Überprüfung der dienstlichen Beurteilung einer Lehrkraft

  • VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15

    Konkurrentenstreitverfahren um Beförderungsstelle - Erfordernis einer

  • VG Düsseldorf, 02.04.2014 - 13 L 1962/13

    Beurteilung; Beurteilungsgrundsätze; Überbeurteilung

  • VG Ansbach, 15.10.2020 - AN 1 K 19.00376

    Erfolglose Einwendungen gegen eine periodische dienstliche Beurteilung

  • VG Ansbach, 30.09.2020 - AN 1 K 19.01571

    Erfolglose Klage auf Änderung der Beurteilung

  • VG Kassel, 28.12.2015 - 1 L 2099/15

    Anforderungen an Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung bei

  • VG Wiesbaden, 10.08.2015 - 3 L 1831/14

    Zum Vergleich von Beurteilungen, die auf unterschiedlichen Beurteilungssystemen

  • VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 16 K 20.914

    Rechtsschutz gegen Anlassbeurteilung

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